TREUHANDSTIFTUNG

Stiftung Peter Jäckle

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege:

  • Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)

  • Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Die vorgenannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung medizinischer Versorgungsprojekte in „Slumgebieten der 3. Welt“ sowie die Unterstützung sog. „Straßen- und Waisenkinder“ in Thailand.